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Bewohnerparkausweis Erteilung


Volltext

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)


Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.


Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.


Fristen

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


Formulare/Schriftformerfordernis

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

13.09.2019

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte


Zuständige Stelle(n)