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Kinder- & Jugendbeteiligung

Mitwirken

Kinder- & Jugendbeteiligung: Das heißt dort mitreden, mitentscheiden und mitgestalten zu können, wo du selbst betroffen bist. Aktuell gibt es bereits verschiedene Möglichkeiten, wie du das machen kannst. Aber es geht weiter!

 

Die Gemeinde Dallgow-Döberitz erarbeitet derzeit mit einem externen Berater und unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus dem Ort ein umfangreiches Konzept, das nach Fertigstellung definieren wird, wie die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen künftig ausschauen soll. Erfahre auf dieser Seite mehr über Kinder- und Jugendbeteiligung und was derzeit auf diesem Gebiet in deiner Gemeinde passiert.

Gruppendiskussion

 

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Mit Kinder- und Jugendbeteiligung ist gemeint, dass Kinder  und Jugendliche die Möglichkeit haben ihre Ideen einzubringen, ihre Meinung zu äußern und auch mitbestimmen zu können. Das Land Brandenburg hat am 27. Juni 2018 Brandenburg die Aufnahme zur pflichtigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalverfassung beschlossen. In diesem Zuge wurde die Kommunalverfassung um den § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ erweitert. Damit werden die Brandenburger Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren.

 

Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?

Die klare Antwort hier lautet: Nein. Die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Prozess, an dem viele Städte und Gemeinden derzeit arbeiten. So auch unsere Gemeinde Dallgow-Döberitz. Auch wenn du dich jetzt schon beteiligen kannst, in dem du deine Wünsche und Anregungen an uns heranträgst, gibt es mehr Formen von Partizipation. Welche das sein können und werden, wird derzeit zusammen mit in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Personen, Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinde und einem externen Berater erarbeitet. Das Ziel ist die Erarbeitung einer praktikablen Beteiligungs- und Mitwirkungsstrategie für Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen.

Workshop

Was ist bisher in Dallgow-Döberitz in Bezug auf Kinder- und Jugendbeteiligung passiert?

 

  • Am 8. März 2022 kommt es zu einem ersten Workshop. Zunächst unter Beteiligung von in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Personen (Schulsozialarbeiter, Jugendclubmitarbeiter und Mitarbeitern und Trainern aus den Sportvereinen). Ziel dieser Veranstaltung ist die Erarbeitung und Einschätzung verschiedener Themen und Verfahren der Beteiligung.

  • Am 9. Mai 2022 findet die offizielle Auftaktveranstaltung zur Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Hierzu kommt die Lenkungsgruppe mit dem Ziel zusammen, den gesamten Prozess der Kinder- und Jugendbeteiligung zu definieren.

  • Am 23. Juni 2022 kommt es zum Workshop mit den Gemeindevertretern. Hierbei werden im Wesentlichen erarbeitet, welche Bereiche aus dem Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung für eine Mitsprache von Kindern und Jugendlichen geeignet sind und welche eher nicht.

  • Am 26. September 2022 gibt es den ersten Workshop unter Beteiligung der Kinder. Ausgewählte Vertreter der Klassenstufen 4-6 kommt es unter Leitung des externen Projektleiters Steffen Adam zusammen, um zu ermitteln, welche Themen der Beteiligung, Formen der Beteiligung sowie Arten der Entscheidung sie sich wünschen. Im Anschluss gibt es noch eine Rathaus-Tour mit dem Bürgermeister. Bilder zu dieser Veranstaltung hier.

  • Am 08. Dezember 2023 findet das Treffen der Steuerungsgruppe statt, um das weitere Vorgehen zur Kinder- und Jugendbeteiligung zusammen mit Herrn Adam zu beraten.

  • Am 22. Februar 2024 finden in der Grundschule Weißdornallee zwei Dialogforen mit Kindern und Jugendlichen statt. Als Ergebnis aus beiden Veranstaltungen wird ein Entwurf des Konzeptes zur Kinder-und Jugendbeteiligung erstellt sowie ein Aufgabenkatalog definiert. Im nächsten Schritt sollen diese durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

  • Am 24. April 2024 beschließt die Gemeindevertretung die Richtlinien zur Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog für die Gemeinde Dallgow-Döberitz. Somit ist Dallgow-Döberitz die 1. Kommune im Landkreis Havelland, die den Rechtsanspruch nach § 18 a der Kommunalverfassung regelt. Außerdem wird die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendkonzepts beschlossen.