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Urkunden Beglaubigung durch Legalisation


Volltext

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:

  • Bahrain
  • Bangladesch
  • China
  • Irak
  • Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Mali
  • Mauretanien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi Arabien
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Vollständige Informationen zur Dienstleistung "Beglaubigung"


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

zu beglaubigendes Original


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR: 5,00 bis 50,00

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Beglaubigung von Abschriften/Kopien je Seite        2,00 €

Beglaubigung von Urkunden/Unterschriften            3,00 €


Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.


Zuständige Stelle

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr


Ansprechpunkt

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln, Stadt
+49 228 99358-3300

Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441