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Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung


Volltext

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.


Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgisches Vermessungsgesetz


Erforderliche Unterlagen

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.


Voraussetzungen

Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.


Verfahrensablauf

Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.


Bearbeitungsdauer

1-3 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständige Stelle

Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

www.vermessung.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)