Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Volltext
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Voraussetzungen
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
Verfahrensablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Formulare/Schriftformerfordernis
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.04.2019Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Ansprechpunkt
www.vermessung.brandenburg.de