Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Volltext
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.04.2019Zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure