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Spielplätze Instandhaltung


Volltext

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.


Rechtsgrundlage(n)

Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

Landesbauordnungen


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig


Fachlich freigegeben am

06.06.2019

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Zuständige Stelle(n)