Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus
Volltext
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz
Weiterführende Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Bad Belzig
Fachlich freigegeben am
07.06.2019Zuständige Stelle
Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung