Bauvorhaben Abnahme
Volltext
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten
Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.
Voraussetzungen
Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.
Verfahrensablauf
Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.07.2019Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt