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Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland


Volltext

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.


Zuständige Stelle(n)