Radfahrbeauftragte
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Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:
- Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
- Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
- Verkehrssicherheit für Radfahrer
- Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
- Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen
Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.