Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Zahlung
Volltext
Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:
- Geburtsjahr ab 1964: ab 62 Jahren
- Geburtsjahr vor 1964: Anhebung auf 62 Jahre
Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
- vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus oder
- die Knappschaftsausgleichsleistung bekommen haben.
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.
Wenn Sie die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte erhalten, dürfen Sie bis zu EUR 6.300 pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringert. Wenn Sie mehr hinzuverdienen, wird Ihre Rente gekürzt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- wenn eine andere Person den Antrag stellt:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 60 Jahre alt.
- Sie haben insgesamt mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an die Knappschaft-Bahn-See schicken oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
- Füllen Sie das Formular zur Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Knappschaft-Bahn-See ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Knappschaft-Bahn-See ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Bearbeitungsdauer
etwa 3 Monate
Es empfiehlt sich, den Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Fristen
Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre Altersrente frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.
Sie können in der Regel auch einen späteren als den frühestmöglichen Rentenbeginn bestimmen. Diese Möglichkeit gibt es nicht, wenn ein anderer Leistungsträger Sie aufgefordert hat, einen Rentenantrag zu stellen, zum Beispiel das Jobcenter.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Antrag der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (ohne Registrierung)
- Online-Antrag der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (mit Registrierung)
- Zwischengespeicherten Online-Antrag öffnen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Rente für Bergleute auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zur Antragstellung Ihrer Rente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zu Fachbegriffen aus Rente und Rehabilitation auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Übersicht: Online-Dienste auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
02.12.2019Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 – 28
44789 Bochum
E-Mail: zentrale@kbs.de
Telefon: 0234 3040
Ansprechpunkt
Ansprechpartner vor Ort finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.
Telefon: 0800 10004800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
- Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zum Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
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