Altersrente für besonders langjährige Versicherte Zahlung
Volltext
Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regealtersgrenze erhalten.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, können Sie die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten. Wenn Sie nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie also beispielweise am 1. Januar 1964 geboren wurde, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.
Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragsstellung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Voraussetzungen
Sie haben die
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt und
- das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:
- Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
- Ersatzzeiten,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Übergangsgeld,
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind,
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.
Nicht zur Wartezeit zählen:
- Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt,
- Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden sowie
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, können Sie die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten. Wenn Sie nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Antragsformular zur Versichertenrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
Hinweis: Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.
Fristen
- Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag für Versichertenrente bei der Deutschen Rentenversicherung zum Download
- Online-Antrag für Versichertenrente ohne Registrierung
- Online-Antrag für Versichertenrente mit Signaturkarte
- Online-Antrag für Versichertenrente mit Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder einem elektronischen Aufenthaltstitel
- Zwischengespeicherten Online-Antrag für Versichertenrente öffnen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zu verschiedenen Altersrenten auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zu Fachbegriffen aus Rente und Rehabilitation auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Informationen zur Antragstellung Ihrer Versichertenrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Paket der Antragsformulare für Renten aus eigener Versicherung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
30.09.2019Zuständige Stelle
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Ansprechpunkt
Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.
Telefon: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
- Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
- Information zum Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0