Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Durchführung
Volltext
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie
- bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
- vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.
Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.
Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:
- 1. Halbjahr:
- schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
- mündliche Prüfungen im Mai und Juni
- 2. Halbjahr:
- schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
- schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
- mündliche Prüfungen im November und Dezember
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen
- "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
- "Wirtschaftsrecht"
finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:
- Berlin oder Hamburg,
- Düsseldorf oder Frankfurt und
- München oder Stuttgart.
Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 WPO (Wirtschaftsprüferordnung)
- § 12 WPO (Wirtschaftsprüferordnung)
- Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)
- Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
Erforderliche Unterlagen
- Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Mit dem Zulassungsantrag müssen Sie sich zu mindestens einer Modulprüfung anmelden.
- Sie wurden zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen und haben eine Einladung zur Prüfung erhalten.
- Zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung: mindestens eine Gesamtnote von 5,0 in der schriftlichen Modulprüfung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Prüfungsgebühren: EUR 500,00 pro Klausur
Verfahrensablauf
Das Examen legen Sie vor der Prüfungskommission in der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer ab, bei der Sie sich zur Modulprüfung angemeldet haben.
Die Prüfungen müssen Sie nicht auf einmal in Angriff nehmen. Sie können die Modulprüfungen auf mehrere Prüfungstermine verteilen. Innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums können Sie die Module frei kombinieren.
-
Schriftliche Prüfung:
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umfasst 7 Klausuren in den Modulen
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (2 Klausuren)
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (2 Klausuren)
- Wirtschaftsrecht (1 Klausur)
- Steuerrecht (2 Klausuren)
-
Für jede Klausur stehen Ihnen 4 bis 6 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.
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-
Mündliche Prüfung:
- Die mündliche Prüfung im Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ beginnen Sie mit einem kurzen Vortrag.
- Für den Vortrag stehen Ihnen 3 Themen zur Wahl.
- Anschließend folgen zwei mündliche Prüfungsabschnitte
- Die mündlichen Modulprüfungen in den anderen Prüfungsgebieten bestehen aus jeweils einem Prüfungsabschnitt.
-
Wenn Sie wegen Krankheit oder aus einem triftigen Grund nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer. Bei Krankheit reichen Sie ein amtsärztliches Attest ein. Andernfalls gilt es als Rücktritt, wenn Sie nicht erscheinen und die Modulprüfung wird als nicht bestanden gewertet.
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Wenn Sie eine Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung.
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Wenn Sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden, erhalten Sie das Ergebnis ebenfalls schriftlich.
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Das Examen ist bestanden, wenn Sie alle abzulegenden Module bestanden haben. Jedes Modul können Sie innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums zweimal wiederholen. Ein bestandenes Modul verfällt in diesem Zeitraum nicht.
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Das Examen gilt als nicht bestanden, wenn Sie
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innerhalb des Prüfungszeitraumes ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestanden haben oder
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der Prüfungszeitraum endet, ohne dass Sie alle Module bestanden haben.
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Wenn Sie nicht bestanden haben, können Sie das Examen einmal wiederholen. Sie müssen dann alle Modulprüfungen wiederholen.
-
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Examens im Anschluss an die mündliche Prüfung.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Um alle Modulprüfungen abzulegen, haben Sie 6 Jahre Zeit. Der Zeitraum beginnt mit der Zulassung zur Prüfung.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen über den Weg zum Wirtschaftsprüfer und zur Wirtschaftsprüferin auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Merkblatt zum Wirtschaftsprüfungsexamen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Hinweise zum Ablauf des Examens auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Informationen zur verkürzten Prüfung für vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Allgemeine Informationen über den Weg zum Wirtschaftsprüfer und zur Wirtschaftsprüferin auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Merkblatt zum Wirtschaftsprüfungsexamen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Hinweise zum Ablauf des Examens auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Informationen zur verkürzten Prüfung für vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
10.01.2020Zuständige Stelle
Das Wirtschaftsprüfungsexamen legen Sie vor der Prüfungskommission ab, die bundesweit zuständig ist.
Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: 030 7261610
Fax: 030 726161260
E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de
Ansprechpunkt
Für Fragen der Durchführung und Organisation der Zulassungs- und Prüfungsverfahren wenden Sie sich an eine der Landesgeschäftsstellen oder an die Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.
Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: 030 7261610
Fax: 030 726161260
E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de
Die Prüfung legen Sie in der Regel bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer ab, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Calwer Straße 11
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2397710
Fax: 0711 2397712
E-Mail: lgs-stuttgart@wpk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Bayern
Marsstraße 4
80335 München
Telefon: 089 54461610
Fax: 089 54461612
E-Mail: lgs-muenchen@wpk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: 030 726161195
Fax: 030 726161199
E-Mail: lgs-berlin@wpk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg
Telefon: 040 80803430
Fax: 040 808034312
E-Mail: lgs-hamburg@wpk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Sternstraße 8
60318 Frankfurt am Main
Telefon: 069 365062630
Fax: 069 365062632
E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Tersteegenstraße 14
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4561214
Fax: 0211 4561193
E-Mail: lgs-duesseldorf@wpk.de
Zuständige Stelle(n)
Wirtschaftsprüferkammer KöR Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Rauchstr. 26
10787 Berlin, Stadt
+49 30 726161-0