Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
Volltext
In den vergangenen Jahren ist eine große Zahl von Menschen nach Deutschland gekommen, um Schutz vor Verfolgung und Gewalt zu suchen und einen Asylantrag zu stellen. Auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass Menschen zu uns kommen werden, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Von der Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung vergehen oft Monate. Diese Wartezeit, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Sammelunterkünften verbracht wird, soll durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrückt werden. Flüchtlinge sollen mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei können die Teilnehmenden die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land kennenlernen und auch Sprachkenntnisse erwerben. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie des BMAS für das Arbeitsmarktprogramm „ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen " vom 20. Juli 2016
Zuständige Stelle(n)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0