Halterauskunft Erteilung
Volltext
Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen
- über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
- über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
- über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).
Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.
Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Erforderliche Unterlagen
Zur Authentifizierung auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes benötigen Sie einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit elektronischer Identitätsnachweis-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App-Software.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Bearbeitungsdauer
Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format
Formulare/Schriftformerfordernis
Zuständige Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Ansprechpunkt
Anwenderbetreuung des Kraftfahrt-Bundesamts
Tel.: 0461 316-1717
Zuständige Stelle(n)
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Fördestraße 16
24944 Flensburg
+49 461 3160