Aids Beratung
Volltext
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Formulare/Schriftformerfordernis
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
05.11.2021Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln, Stadt
+49 221 8992-0