Erschließungsbeitrag
Volltext
Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:Erschließungsbeiträge:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Dallgow-Döberitz 1996
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Dallgow-Döberitz 2017
1. Änderungssatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Straßenbaubeitragssatzung:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Straßenbauliche Maßnahmen
1.Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung
Zuständige Stelle(n)
Straßenbaubeitragserhebung
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298466