Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Approbation als Tierarzt Erteilung


Volltext

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierärztin oder Tierarzt tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation ist in dem Land zu beantragen, in dem Sie tierärztlich tätig werden wollen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • bei Namensänderung ein geeigneter amtlicher Nachweis (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind im Original.
    • Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgestellt und unterschrieben sein und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
       
  • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Führungszeugnis der Belegart „O“
      In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Tierarzt/Tierärztin". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
       
  • Bei Wohnsitz im Ausland:
    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
      (Strafregisterauszügen aus allen Ländern, in denen Sie sich in den letzten 5 Jahren länger als 6 Monate aufgehalten haben.
      Die Strafregisterauszüge dürfen bei Antragseingang nicht älter als 3 Monate sein.
      Diese Auszüge sind jeweils in beglaubigter Kopie einzureichen.)
  • Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • im Original beziehungsweise als amtlich beglaubigte Kopie Zeugnisse (zum Beispiel Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
    • den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
    • Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann das MSGIV weitere Dokumente anfordern.

Daneben können weitere Nachweise (zum Beispiel Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt beim MSGIV.   

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen.


Voraussetzungen

  • abgeschlossenes tiermedizinisches Studium
  • Ausbildung ist einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig (gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen)
  • Nachweis, dass Sie
    • sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, das Sie für die Ausübung des tierärztlichen Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht
    • sich in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes eignen 
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr für die Erteilung einer Approbation als Tierärztin/ Tierarzt: EUR 102,00 bis 256,00


Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Approbation als Tierärztin oder Tierarzt beantragen Sie schriftlich:  

  • Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim MSGIV.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und unterzeichnen diesen handschriftlich oder versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.  
  • Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Brandenburg ausüben wollen.
  • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim MSGIV ein.
  • Das MSGIV prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Das MSGIV benachrichtigt Sie innerhalb von 4 Wochen, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
  • Sie erhalten nach erfolgter Approbation eine Approbationsurkunde.   

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate


Fristen

Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als 1 Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.

Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 1 Monat sein.


Formulare/Schriftformerfordernis

Antragsformulare erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz   


Fachlich freigegeben am

05.03.2020

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)


Ansprechpunkt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Abteilung „Verbraucherschutz“

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

14467 Potsdam

Tel.: 0331 8664224

Fax: 0331 275483166

E-Mail: VetwesenBB@msgiv.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
0331 866-0