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Erziehungsrente für gesetzlich Rentenversicherte Festsetzung


Volltext

Die Erziehungsrente unterstützt Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehendem, wenn Ihr geschiedener Partner oder Ihre geschiedene Partnerin aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft stirbt. Die Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern.

Die Erziehungsrente ist eine Rente aus Ihrem eigenen Rentenkonto. Die Höhe entspricht der Rente, die Sie bei voller Erwerbsminderung erhalten würden. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, welcher Betrag dabei zugrunde gelegt wird. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, die Ihre Rente mindern. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Erziehungsrente erhalten, können Sie weiteres Einkommen hinzuverdienen. Es kann aber sein, dass Ihr Einkommen angerechnet wird, wenn Sie einen Freibetrag überschreiten. Wie hoch dieser Freibetrag ist, wird individuell berechnet.

Sie können die Erziehungsrente auch dann erhalten, wenn Sie sich als Paar entschieden hatten, Ihre Rentenansprüche zu teilen (Rentensplitting).

Sie können keine Erziehungsrente erhalten, wenn Sie zur gleichen Zeit eine andere, höhere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:

    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über eigene Ausbildungszeiten
    • Nachweise über eigene Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über eigene Krankheitszeiten
  • Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners

  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Nachweis über die Auflösung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Angaben zu Ihren Einkünften

  • letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen oder sonstige Rentenunterlagen

  • Wenn eine andere Person den Antrag stellt:

    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

Voraussetzungen

  • Ihre Ehe ist nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden oder

  • bei Auflösung der Ehe vor dem 1. Juli 1977 richtete sich der Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht,

  • Ihr geschiedener Partner oder Ihre Partnerin ist gestorben,

  • Sie erziehen ein eigenes oder ein Kind des früheren Partners oder der Partnerin, das noch keine 18 Jahre alt ist.

    • Das Kind kann auch ein Stiefkind, Pflegekind, Enkel oder Geschwister sein.
    • Wenn Sie ein behindertes Kind erziehen, kann es auch älter als 18 Jahre sein.
  • Sie haben nicht wieder geheiratet und haben keine neue Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

  • Sie waren bis zum Tod Ihres geschiedenen Partners oder Ihrer Partnerin mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit).

  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können

Erziehungsrente bei Rentensplittung

Erziehungsrenten können auch an verwitwete Versicherte gezahlt werden, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft noch bestand. Voraussetzung ist dann zusätzlich, dass die Ehegatten ein Rentensplitting durchgeführt haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Erziehungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Formularpaket zur Erziehungsrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
    • per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
    • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
  • Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Rentenantrag per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
  • Füllen Sie das Formular zur Erziehungsrente aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
  • Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Erziehungsrente in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Bearbeitungsdauer

in der Regel etwa 4 Monate


Fristen

Zahlung der Erziehungsrente

  • Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten stellen.
  • Liegt der Antrag später vor, wird Ihnen die Rente vom Antragsmonat an gezahlt.

Ende der Erziehungsrente

  • Ihre Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Die Voraussetzungen entfallen zum Beispiel, wenn Sie erneut heiraten, Ihr Kind 18 Jahre alt wird oder Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: ja 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

21.03.2020

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung


Ansprechpunkt

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon (Hotline): 0800 10004800 (gebührenfrei) 
Servicezeiten: 
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr 

E-Mail: drv@drv-bund.de
 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0