Grundsteuer Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Volltext
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, deren Aufkommen den Gemeinden nach Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz zusteht. Die Besonderheit besteht darin, dass es den Gemeinden überlassen ist, die Grundsteuer zu erheben.
Die Berechtigung wird im Rahmen des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz erteilt.
Nach §1 Abs. 1 Grundsteuergesetz kann die Gemeinde bestimmen, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.
Der Wille der Gemeinde eine Grundsteuer zu erheben, muss in einer besonderen Satzung (Haushaltssatzung) seinen Ausdruck finden. Hier wird auch der Steuersatz festgelegt.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298454