Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Volltext
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Zuständige Stelle(n)
Sicherheit & Ordnung
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298444