Erlaubnis zum Führen von Waffen Erteilung für gefährdete Personen
Volltext
Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.
Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweisen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
100 Euro
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
Referat 44
Fachlich freigegeben am
15.04.2020Zuständige Stelle
Polizeipräsidium
Ansprechpunkt
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion West
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel
03381 560-2001