Ausbildungsförderung Bewilligung
Volltext
Die Ausbildungsförderung nach BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und vom Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Die Förderung erfolgt grundsätzlich familienabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 50 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Erforderliche Unterlagen
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus - Sie dürfen bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein (Ausnahmefallregelung für über 30-Jährige möglich)
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Man unterscheidet folgende Fälle:
- Erstantrag: elternabhängige und elternunabhängige Förderung
- Wiederholungsantrag: elternabhängige und elternunabhängige Förderung
- Aktualisierungsanträge
Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weitere Voraussetzungen vorhanden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Den als Darlehen gewährten Anteil des BAföGs (50%) müssen Sie nach einem Studium zurückzahlen (max. 10.010 Euro).
Schüler-BAföG muss als Vollzuschuss ohne Darlehensanteil nicht zurückgezahlt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.
Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).
Fristen
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Weiterführende Informationen
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
- Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Aktuelle Bedarfssätze
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben. Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
06.05.2020Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder der jeweiligen Hochschule
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Havelland - 50.1 Haushalt, Controlling, Vereinbarungswesen, Wohngeld und Ausbildungsförderung
Platz der Freiheit 1
14701 Rathenow
03385 551-2127