Berufsschule Aufnahme
Volltext
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum an. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Brandenburg erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
- § 6 Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
Erforderliche Unterlagen
Ausbildungsvertrag
Voraussetzungen
Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden im OSZ an.
Fristen
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages in der Regel bis zum Schuljahresbeginn.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die zuständige Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 34
Fachlich freigegeben am
26.05.2020Zuständige Stelle
Oberstufenzentrum