Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung
Volltext
Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
- § 6 Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
- Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV)
Verfahrensablauf
Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum bis zum 1. September
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34
Fachlich freigegeben am
26.05.2020Zuständige Stelle
Schule
Ansprechpunkt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34