Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf Anmeldung
Volltext
Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.
Gemäß § 40 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ruht die Berufsschulpflicht während der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung. Sollten jedoch Teilnehmer und Betrieb am Schulbesuch interessiert sein, insbesondere wenn eine Anrechnung der Zeit der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung erfolgen soll, so haben sie die Möglichkeit, in individueller Absprache mit der zuständigen Schule die Teilnahme als Gasthörer zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
- Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
Verfahrensablauf
Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34
Fachlich freigegeben am
26.05.2020Zuständige Stelle
Schule
Ansprechpunkt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34