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Einschulungsuntersuchung Durchführung


Volltext

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Impfausweis


Voraussetzungen

Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland


Verfahrensablauf

Okt. bis April vor der Einschulung


Bearbeitungsdauer

1 Stunde


Fristen

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32


Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt


Ansprechpunkt

Kinderärztin/Kinderarzt


Zuständige Stelle(n)