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ausländische Studienbewerber Zulassung


Volltext

Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten.

Zulassungsfreie Studiengänge

Der gewünschte Studiengang ist frei zugänglich, dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.

Örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für Studiengänge, bei denen das Angebot an Studienplätzen nicht für alle Bewerber ausreicht, gilt eine Zulassungsbeschränkung, allgemein als Numerus clausus (NC) bezeichnet. 

Die Studienplätze für Studiengänge, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden von der Hochschule vergeben. Die Bewerbung ist in diesen Fällen direkt an die Hochschule zu richten.

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Studienplätze, die einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Sie vergibt darüber hinaus auch die Studienplätze ausgewählter Studienangebote einzelner Hochschulen. 

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei nach drei Kriterien:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Wartezeit
  • Hochschulauswahlverfahren

Hinweis: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere im Online-Angebot und bei der allgemeinen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind beispielsweise beglaubigte Kopien folgender Unterlagen und deren deutsche (oder englische) Übersetzungen hinzuzufügen:

  • Zeugnis des Sekundarschulabschlusses mit Notenübersicht
  • Abschlüsse einer Hochschulausbildung, die erzielte Gesamtnote und/oder eine Übersicht der Leistungen in den einzelnen Semestern
  • ggf. Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland
  • ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse.

Voraussetzungen

Erwerb einer für das Studium erforderlichen Qualifikation in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule (§ 9 Abs. 1 S. 2 BbgHG)

oder

ausländischer schulischer Bildungsnachweis (z.B. Abitur), der Sie zum Studium an einer Hochschule im Ausstellungsstaat (d.h. zumeist im Heimatstaat) berechtigt und dieser Bildungsnachweis ist einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig und sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse

oder

Sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse sowie über eine ausländische berufliche Qualifikation, die einer in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikation – welche im Land Brandenburg zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt – gleichwertig ist (§ 9 Abs. 3 S. 1 BbgHG)

oder

Sie haben die Zugangsprüfung einer deutschen Hochschule bestanden (§ 9 Abs. 1 S. 5 und 6 BbgHG).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bearbeitungsentgelt für die durch uni-assist vorgenommene Prüfung von Vorbildungsnachweisen: EUR 75,00


Verfahrensablauf

An einigen Hochschulen benötigen Sie als Bewerbungsvoraussetzung vorab die Anerkennung beziehungsweise eine Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ( Vorprüfungsdokumentation ) von uni-assist.

Sie reichen die vollständigen Bewerbungsunterlagen für Ihren gewünschten Studiengang innerhalb des Bewerbungszeitraums bei der Hochschule ein.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren.

Sie bekommen nach erfolgreicher Bewerbung den Zulassungsbescheid von der Hochschule per Post zugeschickt.


Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich


Fristen

Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.

Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.


Weiterführende Informationen

Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg

  • Zulassung für ausländische Studienbewerber zum Austauschstudium (Erasmus, u.a.) über moveon

Hinweise (Besonderheiten)

Für einige Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0