Medizinische Praxen Anmeldung
Volltext
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
- Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Altenpflege
- Physiotherapie, Krankengymnastik
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Logopädie
- Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
- Orthoptik
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:
- Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
- Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.
Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
- Tarifstelle 1.3 der Gebührenordnung MASGF (GebMASGF)
Erforderliche Unterlagen
- persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
- beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00
Verfahrensablauf
Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:
- Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
- Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
- Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Fristen
Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich
Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
21.09.2020Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)