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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung


Volltext

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.


Rechtsgrundlage(n)

§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html


Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow