Hauptarbeitgeber zuordnen
Volltext
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Ansprechpunkt
Arbeitgeber
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Nauen
Ketziner Straße 3
14641 Nauen
03321 412-0