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Hauptarbeitgeber zuordnen


Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Zuständige Stelle

Arbeitgeber


Ansprechpunkt

Arbeitgeber


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Nauen
Ketziner Straße 3
14641 Nauen
03321 412-0