Videoförderung beantragen
Volltext
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
- Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
- Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
- DVD-Produktion und Vervielfältigung
- Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
- Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
- Werbematerial
- Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
- Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
- Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
- Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
- Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
- Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
- Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
- Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 115 bis 126 Filmförderungsgesetz 2017 (FFG)
- D.10 Richtlinie für die Projektförderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern
- D.11 Richtlinie für die Projektförderung des Film- und Videoabsatzes
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Angaben über den/die Antragsteller/in
- Name
- Sitz und Rechtsform der Firma
- Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDs
- Lizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter Garantien
- Handelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des Antragstellers
- Ansichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden Projekt
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung
- BAFA-Bescheinigung
- Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevant
- Maßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
- Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
- vorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen Koproduktionen
- FSK Bescheinigung Video
- Auftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
- Verwendungsnachweis
- Prüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaft
- endgültige BAFA-Bescheinigung
- erste Erlösabrechnung
- gegebenenfalls Beleg DVD
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
- Videovertriebsfirmen
- Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
- ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
- Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
- Drucken Sie dieses aus.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
- Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
- Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
- Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
- Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
- Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
- Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Bearbeitungsdauer
von Einreichung bis Förderentscheidung
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen: nein
- Online-Antrag auf Videoförderung - Digitale Antragsannahme auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- Antragsformular Erlösabrechnung Videoförderung
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen auf der Internestseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- FAQ – Fragen und Antworten zur Förderung von Videoprogrammanbietern auf der Internetseite der FFA
Fachlich freigegeben durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fachlich freigegeben am
26.01.2021Zuständige Stelle
Zuständig ist die Filmförderungsanstalt
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0