Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben
Volltext
Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.
Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.
Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit
- bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
- weiteren internationalen Festivals
gezeigt.
Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.
Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 91 bis 99 Filmförderungsgesetz (FFG 2017)
- D.6 Richtlinie für die Förderung von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:
- Ihren Kurzfilm als
- Streaming-Link oder
- Videodatei oder
- DVD
Voraussetzungen
Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
- deutsche Filmhochschulen
- deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
- AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm
Weitere Voraussetzungen:
- der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
- Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.
- Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Freie Filmschaffende:
- Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
- Filmhochschulen:
- Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
- Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
- Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.
Bearbeitungsdauer
- Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
- Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
- Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung
Fristen
- Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht
Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fachlich freigegeben am
11.01.2021Zuständige Stelle(n)
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0