Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:
- Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
- energieeffizienter Ausbau von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen, nach dem Ausbau aber die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
- energieeffiziente Erweiterung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:
- für Gebäude mit einer Öl-betriebener Heizungsanlage,
- für Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:
- KfW-Effizienzgebäude 55,
- KfW-Effizienzgebäude 70.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen. Sie können maximal EUR 50 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
- dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.
Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) (sinngemäße Anwendung)
- Neubau (217) im Merkblatt IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
- Bestätigung zum Antrag
- Zusammenfassende Projektbeschreibung
- bei Antragstellung durch Gemeindeverbände und Zweckverbände:
- Wortlaut und Veröffentlichung der aktuellen Verbandssitzung
- aktuelles Mitgliederverzeichnis
- Übersicht der bestehenden Beteiligungen
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen die bei Kommunalkrediten erforderlichen Sicherheiten nachweisen
- Ihre Maßnahme muss die Anforderungen an folgende Standards erfüllen:
- KfW-Effizienzgebäude 55
oder - KfW-Effizienzgebäude 70
- KfW-Effizienzgebäude 55
- Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- entfällt
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz. Dieser Experte muss Ihnen vor der Antragstellung bestätigen, dass Ihre Maßnahme
- die technischen Mindeststandards erfüllt und
- eine Energieeinsparung erzielt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus. Schicken Sie das Antragsformular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW-Niederlassung Berlin.
- Sie müssen sich auch gemäß Geldwäschegesetz identifizieren. Füllen Sie dazu das Formular „Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz“ aus und lassen Sie es von einer identifizierenden Stelle beglaubigen. Die identifizierende Stelle leitet das Formular direkt an die KfW weiter.
- Die KfW überprüft, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie die erforderlichen Sicherheiten nachweisen können. Sie bekommen dann von der KfW per Post einen Bescheid mit einem Kreditangebot.
- Füllen Sie die Annahmeerklärung aus und schicken Sie diese per Post oder per Telefax an die KfW.
- Die KfW schickt Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Füllen Sie das Abrufformular aus und schicken Sie dieses per Post oder Fax an die KfW. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag aus. Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme,
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie gegenüber der KfW nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
- Diese Nachweise schicken Sie der KfW.
- Wenn das KfW die Nachweise geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Hinweis:
Kommunen und gemeinnützige Organisationen können für die Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragen.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Werktage
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 9 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Merkblatt IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren auf der Internetseite der KfW
- Anlage zu den Merkblättern - Technische Mindestanforderung auf der Internetseite der KfW
- Experten für Energieeffizienz finden auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen auf der Internetseite des BAFA
- Mehr Informationen zum Förderprogramm IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Neubau (217) auf der Internetseite der KfW
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Fachlich freigegeben am
12.08.2020Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
069 7431-0