Abendgymnasium Aufnahme
Volltext
Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis mit dem Nachweis für den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
Voraussetzungen
In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer
- mindestens 19 Jahre alt ist,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und
- den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat.
Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.
Verfahrensablauf
Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Antragstellung, eine Aufnahme wird der Person vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt
Fristen
Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 33
Fachlich freigegeben am
21.06.2021Zuständige Stelle
Jeweilige Schule