zweites juristisches Staatsexamen Abnahme
Volltext
Die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes und soll zeigen, ob Sie die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.
Die zweite juristische Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorbereitet und durchgeführt.
Die zweite juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der Prüfungen sind die in § 17 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BbgJAG bestimmten Pflichtfächer und die Inhalte der Ausbildung in den Pflichtstationen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Im Rahmen des schriftlichen Prüfungsteils sind sieben Aufsichtsarbeiten an sieben Arbeitstagen mit Aufgaben zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden angefertigt.
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:
- mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
- mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen. Für die mündliche Prüfung werden vier Einzelnoten vergeben.
Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über die Bewertung und gibt dem Prüfling das Ergebnis mit der Endpunktzahl aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekannt. Das Zeugnis über die zweite juristische Staatsprüfung gibt Auskunft über das Bestehen und die Endpunktzahl der Prüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
Die Voraussetzungen zur Zulassung, Durchführung und Benotung der zweiten juristischen Staatsprüfung sind in den §§ 16 bis 18 BbgJAG in Verbindung mit §§ 27 bis 33 BbgJAO geregelt.
Bitte beachten Sie, dass der juristische Vorbereitungsdienst im Zuständigkeitsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts liegt und von diesem vorbereitet und durchgeführt wird.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die zweite juristische Staatsprüfung gliedert sich in folgende Verfahrensschritte:
- Die schriftliche Prüfung findet im 20. Monat der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes statt. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin die Ladung zur schriftlichen Prüfung durch einen einfachen Brief.
- Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie müssen den schriftlichen Prüfungsteil bestehen, um zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden.
- Für den schriftlichen Teil sind sieben Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer jeweiligen Bearbeitungszeit von fünf Stunden an sieben Arbeitstagen angefertigt.
- Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:
- mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
- mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen.
- Wenn Sie die zweite juristische Staatsprüfung einmal nicht bestanden haben, können Sie dieses einmal wiederholen.
Bearbeitungsdauer
Die schriftliche Prüfung findet im 20. Monat der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes statt. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin die Ladung zur schriftlichen Prüfung durch einen einfachen Brief.
Fristen
Die zweite juristische Staatsprüfung findet in der Regel im März, Juni, September und Dezember eines Jahres statt. Die jeweiligen Termine und Fristen sind den Informationen des GJPA zu entnehmen.
Weiterführende Informationen
Auf den Internetseiten des GJPA finden Sie umfangreiche Informationen zur zweiten juristischen Staatsprüfung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
01.07.2021Zuständige Stelle
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
bei der
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Ansprechpunkt
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Sprechzeiten grundsätzlich:
montags, mittwochs, freitags 9.00 – 12.30 Uhr
Auskunft und Beratung – Geschäftsstelle, Tel. 030/9013 – 3317
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin, Stadt
030 9013-3333