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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung


Volltext

Die zuständige Stelle bestätigt mit Hilfe des Sachkundeausweises zur Schädlingsbekämpfung, dass Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Zuständige Stelle(n)