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Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen


Volltext

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Verzicht  der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

Voraussetzungen

  • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.


Fristen

  • keine

Formulare/Schriftformerfordernis

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)


Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Zuständige Stelle

Für die Rücknahme der Aufnahme nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ist diejenige Rechtsanwaltskammer zuständig, in der Sie aufgenommen wurden.


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
03381 25330