Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.