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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung


Volltext

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor


Voraussetzungen

Bestandene Prüfung


Verfahrensablauf

Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

23.08.2021

Zuständige Stelle

Landkreise / kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)