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Liegenschaftskataster Einsicht gewähren


Volltext

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.


Verfahrensablauf

  • Online abrufbar
  • Anfrage bei der Katasterbehörde

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.03.2022

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)