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Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende


Volltext

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.


Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Studierende:
    • Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
  • Auszubildende:
    • bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
    • bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert

Voraussetzungen

Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Fristen

Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.


Hinweise (Besonderheiten)

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.


Zuständige Stelle

Bürgeramt, Pass- und Meldewesen


Zuständige Stelle(n)