Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
Volltext
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- Studierende:
- Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
- Auszubildende:
- bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
- bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
Voraussetzungen
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Fristen
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Zuständige Stelle
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen