Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Volltext
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- §§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fachlich freigegeben am
14.11.2022Zuständige Stelle
örtliches Jugendamt