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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen


Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    - vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    - zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    - zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung
    beträgt über 70 Kilometer.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

02.07.2024

Verfahrensablauf

Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

  • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem WeintransportEmpfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.


Bearbeitungsdauer

bis zu 5 Tagen


Fristen

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.


Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

In Brandenburg die Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte als Weinkontrollbehörden


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 83.1 - Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
03321 403-5515

Landkreis Havelland - 83 - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
03321 403-5519