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Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen


Volltext

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

Voraussetzungen

  • Befähigungsschein
  • Sachkundenachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

Vor der erstmaligen Begasung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444