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Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen


Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Angaben zur Übertragung


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.


Bearbeitungsdauer

3 Wochen


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständige Stelle

TÜV Rheinland Industrie


Ansprechpunkt

Prüfstelle fliegende Bauten


Zuständige Stelle(n)

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Alboinstraße 56
12103 Berlin, Stadt