Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen
Volltext
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 76 Brandenburgische Bauordnung
- § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung
- Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur Übertragung
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.02.2023Zuständige Stelle
TÜV Rheinland Industrie
Ansprechpunkt
Prüfstelle fliegende Bauten
Zuständige Stelle(n)
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Alboinstraße 56
12103 Berlin, Stadt