Änderungen bei Fliegenden Bauten anzeigen
Volltext
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Erfolgt eine wesentliche Änderung des Fliegenden Baus, ist die Änderung der Ausführungsgenehmigung zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 76 Brandenburgische Bauordnung
- § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung
- Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Änderung der Ausführungsgenehmigung sind die erforderlichen Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen.
a) Bau- und Betriebsbeschreibungen,
b) Bauzeichnungen auf Papier, auf Gewebe oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, zum Beispiel im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
c) Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, zum Beispiel im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
d) baustatische Nachweise sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
e) Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
f) Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.
Voraussetzungen
Vor Erteilung der Ausführungsgenehmigung ist der Fliegende Bau zur Probe aufzustellen. Auf die probeweise Aufstellung kann verzichtet werden, wenn sie zur Beurteilung der Stand- oder Betriebssicherheit des Fliegenden Baus nicht erforderlich ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Eine Ausfertigung der für die Verlängerungsprüfung und die Gebrauchsabnahme erforderlichen und mit Prüfvermerk versehenen Original-Bauvorlagen ist dem Prüfbuch beizufügen.
Das Prüfbuch ist dauerhaft zu binden und mit fortlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Bearbeitungsdauer
3-6 Monate
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.02.2023Zuständige Stelle
TÜV Rheinland Industrie
Ansprechpunkt
Prüfstelle fliegende Bauten
Zuständige Stelle(n)
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Alboinstraße 56
12103 Berlin, Stadt