Verschmelzung von Flurstücken beantragen
Volltext
Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.
Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
• im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
• Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
• eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Von Amtswegen gebührenfrei
Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung
Verfahrensablauf
Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
28.03.2023Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in