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Hochschulzeugnis erhalten


Volltext

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums  erhalten Sie ein Zeugnis, das die absolvierten Module des Studiengangs und das Thema der Abschlussarbeit unter Angabe der jeweiligen Bewertungen und der erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Gesamtnote enthält.

Zudem erhalten Sie eine Urkunde, mit welcher die Hochschule den Bachelor- oder Mastergrad verleiht.

Darüber hinaus erhalten Sie als Anlage zum Zeugnis ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement). Dieses beinhaltet Informationen insbesondere über die Hochschule, die Zugangsvoraussetzungen für das Studium, die Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation.

Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher und – ggf. auf Antrag – auch in englischer Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Rahmenprüfungsordnungen auch eine Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf.


Rechtsgrundlage(n)

Rahmenordnungen der Hochschulen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung

Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschulen


Erforderliche Unterlagen

abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang


Voraussetzungen

Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Ausstellung der Abschlussdokumente überwiegend von Amts wegen, gegebenenfalls auch auf Antrag.

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf bei der jeweiligen Hochschule bzw. dem zuständigen Prüfungsamt informieren.


Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0